
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Rechtssichere Trennung von Wohneinheiten
Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass jede Einheit baulich eigenständig ist – und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Bescheinigung belegt, dass Wohnungen oder Teileigentumseinheiten klar voneinander getrennt sind. Sie ist laut §3 WEG erforderlich, um Wohnungs- oder Teileigentum rechtlich zu begründen.
Wie erhält man die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Sie wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt – in manchen Bundesländern auch bei öffentlich anerkannten Sachverständigen. Erforderlich sind u. a.:
- Antragsformular
- Aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan & Bauzeichnungen
- Aufteilungsplan mit Nummerierung der Einheiten
- Flächenberechnung
Wie hoch sind die Kosten?
Je nach Kommune liegen die Kosten zwischen 30 und 150 € pro Einheit. Wird zusätzlich ein Aufteilungsplan erstellt, fallen meist rund 40 € an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bauliche Trennung durch Wände/Decken
- Eigener abschließbarer Zugang
- Sanitäreinrichtungen (Bad, WC)
- Wasser- und Abwasseranschluss
- Küche oder Kochgelegenheit
Ist eine Baugenehmigung nötig?
Bei Neubauten ja. In Bestandsimmobilien kann die Bescheinigung auch ohne aktuelle Baugenehmigung möglich sein – abhängig vom Vorhaben und Bundesland.
Fazit: Wichtiges Dokument für Wohnungsaufteilung
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Eintragung ins Grundbuch. Prüfen Sie frühzeitig, welche Voraussetzungen Ihre Immobilie erfüllt – und lassen Sie sich im Zweifel fachlich beraten.
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