
Recht · Heute
Heizkostenabrechnung 2025: Mieter dürfen 15% oder 3% abziehen
Die Heizkostenabrechnung für 2025 muss bis zum 31. Dezember 2025 bei Mietern eingehen. Mieter können bei fehlerhaften Abrechnungen Kürzungen von bis zu 15 Prozent geltend machen. Fristen und Vorgaben zur verbrauchsabhängigen Abrechnung sind entscheidend für die Rechte der Mieter.
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