
Recht · Heute
BGH-Urteil zu Provisionsrückforderungen: Risiken für Hausverwaltungen
Am 21. Mai 2026 entschied der BGH, dass Hausverwaltungen von Eigentümern keine Provisionen für Vermietungen verlangen dürfen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Rückforderungsansprüche und finanzielle Risiken für Hausverwaltungen und Eigentümer nach sich ziehen. Jurist Martin Häublein warnt vor existenziellen Gefahren für Verwaltungsunternehmen.
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