Das Elektroauto ist gekauft, der Stellplatz in der Tiefgarage vorhanden, nur Strom gibt es dort nicht. Diese Situation kennen viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Früher scheiterte die Wallbox oft am Widerstand einzelner Eigentümer oder am Vermieter. Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts hat sich die Rechtslage deutlich verbessert.

Der gesetzliche Anspruch

Seit Dezember 2020 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ihnen der Einbau einer Lademöglichkeit gestattet wird. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet dann nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie, etwa über Leitungswege, den Anschlusspunkt oder den ausführenden Betrieb. Auch Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen den Einbau erlaubt. Die Kosten trägt in beiden Fällen grundsätzlich derjenige, der die Wallbox haben möchte.

Gemeinsam planen statt Einzellösungen

In größeren Anlagen ist es sinnvoll, nicht jede Wallbox einzeln zu genehmigen, sondern ein Gesamtkonzept zu beschließen. Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf alle Ladepunkte, sodass der Hausanschluss nicht verstärkt werden muss. Wer früh plant, spart später teure Nachrüstungen. Welche technischen Fragen dabei zu klären sind, erklärt ein Ratgeber zum Laden zu Hause mit Wallbox, ähnliche Hinweise für Nordrhein-Westfalen gibt der Beitrag zur Wallbox in Düsseldorf.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede Wallbox muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden, ab einer Ladeleistung von mehr als elf Kilowatt ist eine Genehmigung erforderlich. Die Installation darf nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb vornehmen. Neue steuerbare Wallboxen können zudem ein reduziertes Netzentgelt nutzen, wenn der Netzbetreiber die Leistung in Engpasssituationen begrenzen darf.

Wertfaktor für Immobilien

Für Vermieter und Verkäufer wird die Ladeinfrastruktur zunehmend zum Argument. Stellplätze mit Lademöglichkeit sind gefragter, und bei Neubauten schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz bereits Leitungsinfrastruktur vor. Wer eine Bestandsimmobilie modernisiert, sollte Ladepunkte in die Planung einbeziehen, besonders in Regionen mit hoher Elektroauto-Dichte wie dem Großraum München oder dem ländlichen Bayern, wo Käufer beim BYD-Händler in Bayern und anderen Anbietern zunehmend nach der Lademöglichkeit zu Hause gefragt werden.

Förderung und Einnahmen

Wer eine Wallbox betreibt, kann über die THG-Quote jährlich eine Prämie für das Elektroauto erhalten. Zudem bieten einzelne Kommunen und Länder zeitweise Förderprogramme für Ladeinfrastruktur an, deren Bedingungen sich regelmäßig ändern. Käufer im Oberland lassen sich häufig direkt beim Autokauf beraten, etwa beim BYD-Händler in Rosenheim.

Die Rechtslage ist heute klar auf der Seite derer, die laden wollen. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter bedeutet das: Wer die Entwicklung aktiv gestaltet, erspart sich Einzelstreitigkeiten und steigert den Wert der Immobilie.