Wer im eigenen Haus wohnt, lässt eine Wallbox installieren und lädt sein Elektroauto in der Garage. In einer Eigentumswohnanlage ist es komplizierter: Tiefgarage, Leitungen und Hausanschluss gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Lange Zeit konnten Miteigentümer den Einbau blockieren. Das hat sich mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes grundlegend geändert.
Der Anspruch: Laden ist privilegiert
Nach § 20 Absatz 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm angemessene bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die Gemeinschaft kann also nicht mehr grundsätzlich Nein sagen. Sie entscheidet aber über das Wie: Leitungsführung, ausführende Firma, Art der Abrechnung. Die Kosten trägt zunächst derjenige, der die Maßnahme verlangt. Mieter haben nach § 554 BGB einen vergleichbaren Anspruch gegenüber dem Vermieter, müssen die Kosten aber ebenfalls selbst tragen und gegebenenfalls eine Sicherheit für den Rückbau leisten.
Der Ablauf in der Praxis
Der erste Schritt ist ein Antrag an die Verwaltung, der in der Eigentümerversammlung behandelt wird. Sinnvoll ist es, dem Antrag bereits ein Angebot eines Elektrofachbetriebs beizulegen, das die Leitungsführung vom Zähler bis zum Stellplatz beschreibt. Die Versammlung beschließt dann über die Durchführung. Nach der Installation muss die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW Ladeleistung ist das eine reine Meldepflicht, darüber ist eine Genehmigung nötig.
Ein häufiger Streitpunkt ist der Hausanschluss. In älteren Anlagen reicht die Kapazität oft für zwei oder drei Wallboxen, nicht aber für zwanzig. Wer als Erster eine Einzellösung durchsetzt, belegt womöglich Kapazität, die später für alle fehlt.
Warum eine Gesamtlösung meist besser ist
Viele Verwalter empfehlen deshalb, nicht jede Wallbox einzeln zu genehmigen, sondern eine Grundinstallation für die ganze Tiefgarage zu beschließen: eine zentrale Leitung mit Lastmanagement, an die sich jeder Eigentümer später mit einer eigenen Wallbox anschließen kann. Das Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf alle ladenden Fahrzeuge, sodass der Hausanschluss nicht ausgebaut werden muss. Die Grundinstallation kostet anfangs mehr, spart aber Folgekosten und Streit.
Für den Wert der Wohnung ist die Ladeinfrastruktur zunehmend ein Faktor. Käufer fragen bei Besichtigungen nach Lademöglichkeiten, besonders in Städten, in denen öffentliche Säulen knapp sind.
Wie viel Ladeleistung wirklich nötig ist
Für den Alltag genügt in der Regel eine Wallbox mit 11 kW. Selbst große Elektro-SUVs sind damit über Nacht voll: Ein Audi Q6 e-tron etwa lädt an einer 11-kW-Wallbox in einer Nacht vollständig. Für Plug-in-Hybride mit kleinerer Batterie reicht oft noch weniger. Wer überlegt, welcher Antrieb zur eigenen Wohnsituation passt – reines Elektroauto mit Tiefgaragen-Wallbox oder Plug-in-Hybrid für den Fall, dass die Installation sich hinzieht –, findet eine Abwägung im Ratgeber e-tron oder e-hybrid: Welcher Antrieb passt?.
Einen Überblick über Förderprogramme, Ladetarife und öffentliche Lademöglichkeiten in Bayern bietet zudem der Beitrag zum Elektroauto-Laden in Bayern.
Fazit
Das Recht auf die Wallbox ist inzwischen klar geregelt. Schwierig wird es meist bei der Umsetzung im Detail. Eigentümer, die früh mit Verwaltung und Nachbarn sprechen und eine Lösung für das ganze Haus anregen, kommen am schnellsten und günstigsten ans Ziel – und steigern nebenbei den Wert ihrer Immobilie.



