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Mieten & Wohnungssuche

Bauernhaus mieten — Landleben mit Vertragsfragen

Wohnen auf dem Hof ist attraktiv und rechtlich unaufgeregt — solange klar ist, was zur Mietsache gehört. Streit entsteht fast immer an denselben Stellen: Scheune, Stall, Weide, Hofzufahrt und die Frage, wer im Winter räumt.

Was zur Mietsache gehört

Nur was im Vertrag steht, ist mitvermietet. Wer die Scheune als Werkstatt nutzen oder Pferde auf der Weide halten will, braucht das ausdrücklich schriftlich — mündliche Zusagen enden mit dem nächsten Missverständnis.

Regeln Sie die Mitbenutzung von Hofflächen, Stellplätzen und Zuwegung sowie Zuständigkeit für Winterdienst, Heckenschnitt und Grünpflege. Auf großen Hofstellen ist das ein erheblicher Aufwand.

Bei Tierhaltung braucht es neben der Erlaubnis des Vermieters auch die baurechtliche Zulässigkeit. In Dorfgebieten ist Kleintierhaltung meist unproblematisch, in Wohngebieten nicht.

Kosten alter Gebäude

Alte Hofgebäude haben hohe Räume, dicke, aber ungedämmte Wände und häufig veraltete Heiztechnik. Der Heizaufwand liegt entsprechend hoch; Ölheizungen mit eigenem Tank verlagern die Kosten in unregelmäßige, große Zahlungen.

Wasser aus eigener Quelle, Kleinkläranlagen und Sammelgruben sind auf Hofstellen verbreitet. Wer die Kosten für Leerung, Wartung und Beprobung trägt, gehört in den Vertrag.

Feuchte in Erdgeschossräumen ist bei alten Gebäuden häufig baubedingt. Halten Sie den Zustand bei Einzug fest, damit später keine Diskussion über Schimmelverursachung entsteht.

Nachbarschaft mit dem Betrieb

Wird auf dem Hof noch gewirtschaftet, gehören Geräusche, Gerüche und Maschinenverkehr zum Alltag. Diese ortsüblichen Immissionen sind hinzunehmen und begründen keine Mietminderung.

Klären Sie, wo Ihr Bereich endet und der betriebliche beginnt — insbesondere bei Kindern und Haustieren. Ein gemeinsam begangener Rundgang bei Vertragsschluss beugt den meisten Konflikten vor.

Häufige Fragen

Ist Wohnen auf dem Bauernhof günstiger?

Die Kaltmiete meist ja, die Nebenkosten häufig nicht. Rechnen Sie mit deutlich höheren Heizkosten und mit Fahrtkosten durch die Lage.

Darf ich Tiere halten?

Kleintiere in üblichem Umfang meist ja, Nutztiere nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und wenn das Baurecht es zulässt.

Was gilt bei Betriebsaufgabe des Hofs?

Am Mietverhältnis ändert das nichts. Verkauft der Eigentümer, tritt der Käufer in den Vertrag ein — Kauf bricht nicht Miete.

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