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Mieten & Wohnungssuche

Haus mieten — mehr Freiheit, mehr Pflichten

Ein gemietetes Haus ist rechtlich Wohnraum wie jede Wohnung — praktisch verschieben sich aber viele Zuständigkeiten. Garten, Heizung, Winterdienst und kleine Reparaturen landen häufiger beim Mieter, und die Nebenkosten fallen deutlich höher aus als bei einer Wohnung gleicher Fläche.

Was im Mietvertrag geregelt sein sollte

Gartenpflege: Ohne ausdrückliche Regelung schuldet der Mieter keine Pflege. Üblich und zulässig ist die Übertragung einfacher Arbeiten — Rasenmähen, Unkraut, Laub. Baumschnitt und Fällungen bleiben Sache des Eigentümers.

Kleinreparaturen: Klauseln sind nur wirksam mit Höchstbetrag je Reparatur und einer Jahresobergrenze. Ohne diese Grenzen ist die Klausel unwirksam, und der Vermieter trägt alles.

Heizungswartung, Schornsteinfeger, Winterdienst und Straßenreinigung sollten ausdrücklich zugewiesen sein. Bei Einfamilienhäusern ist die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter zulässig, wenn sie klar vereinbart ist.

Die Betriebskostenabrechnung folgt denselben Regeln wie bei Wohnungen; bei Alleinnutzung sind Verteilerschlüssel jedoch entbehrlich, weil sämtliche Kosten anfallen.

Nebenkosten realistisch einschätzen

Ein freistehendes Haus verliert Wärme über alle Außenflächen. Bei unsanierten Objekten liegen die Heizkosten deutlich über denen einer Wohnung gleicher Größe — der Energieausweis gehört deshalb vor Vertragsschluss auf den Tisch.

Hinzu kommen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Abwasser, Niederschlagswasser, Müll, Schornsteinfeger und Wartungen. In der Summe entsteht eine zweite Miete, die bei der Budgetplanung mitzählt.

Fragen Sie nach den Verbrauchswerten der letzten zwei Jahre. Sie sind aussagekräftiger als jede Schätzung — und ihre Vorlage ist ein gutes Zeichen für einen ordentlichen Vermieter.

Besonderheiten bei Einfamilienhäusern

Bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, verlängert sich die Kündigungsfrist des Vermieters um drei Monate — er kann zudem unter erleichterten Bedingungen kündigen.

Eigenbedarf ist bei Einfamilienhäusern der häufigste Kündigungsgrund. Wer langfristig planen will, sollte Eigentümerstruktur und Absichten kennen: Ein Haus im Familienbesitz mit erwachsenen Kindern trägt ein anderes Risiko als ein Objekt im Bestand einer Gesellschaft.

Bauliche Veränderungen — Gartenhaus, Zaun, Carport — brauchen die Zustimmung des Eigentümers und häufig eine Baugenehmigung. Ohne schriftliche Zustimmung droht Rückbau auf eigene Kosten.

Häufige Fragen

Ist die Miete für ein Haus an die Mietpreisbremse gebunden?

Ja, sofern es sich um Wohnraum in einem Gebiet mit entsprechender Verordnung handelt. Ausnahmen gelten für Neubau und umfassende Modernisierung.

Wer zahlt die Heizungswartung?

Die Wartung ist umlagefähig und wird meist auf den Mieter umgelegt. Reparatur und Austausch bleiben Sache des Eigentümers.

Darf man ein gemietetes Haus untervermieten?

Für einen Teil des Hauses besteht bei berechtigtem Interesse ein Anspruch auf Erlaubnis. Die vollständige Überlassung an Dritte bedarf immer der Zustimmung.

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