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Was eine Immobilie ist — Begriffe, Arten, Abgrenzungen
Im Alltag meint „Immobilie“ meist ein Haus oder eine Wohnung. Rechtlich ist der Ausgangspunkt das Grundstück — und alles, was fest damit verbunden ist, gehört dazu. Diese Unterscheidung erklärt viele Regeln, die sonst willkürlich wirken: warum ein Haus auf fremdem Grund anders behandelt wird, warum eine Einbauküche verhandelbar ist und warum eine Wohnung nur als Miteigentumsanteil existiert.
Die Begriffe
Immobilie bezeichnet unbewegliches Vermögen: Grundstücke samt der wesentlichen Bestandteile. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gehören dazu die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude.
Liegenschaft ist ein amtsnaher, in Österreich und der Schweiz üblicher Begriff für dieselbe Sache — das Grundstück mit allem, was darauf steht. In Deutschland begegnet er vor allem in Behörden- und Katasterzusammenhängen.
Zubehör ist beweglich und folgt nicht automatisch: Möbel, Einbauküche in vielen Fällen, mobile Geräte. Was mitverkauft wird, gehört ausdrücklich in den Kaufvertrag — auch weil Zubehör nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Die gängigen Immobilienarten
Wohnimmobilien: Einfamilienhäuser in ihren Bauformen, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen. Sie machen den größten Teil des privaten Marktes aus und folgen den Regeln des Wohnraummietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes.
Gewerbeimmobilien: Büro, Handel, Logistik, Produktion, Hotel. Bewertung über den Ertrag, Verträge weitgehend frei gestaltbar, höheres Leerstandsrisiko.
Sonderimmobilien: Pflegeheime, Kliniken, Parkhäuser, Rechenzentren, Ferienanlagen. Sie sind stark betreiberabhängig — ohne funktionierenden Betreiber ist die Fläche wenig wert.
Unbebaute Grundstücke: Bauland, Agrar- und Forstflächen, Freizeitgrundstücke. Ihr Wert hängt fast ausschließlich am zulässigen Nutzungsumfang.
Was rechtlich zum Grundstück gehört
Wesentliche Bestandteile — Gebäude, fest verbaute Anlagen, Pflanzen — können nicht getrennt Gegenstand von Rechten sein. Deshalb gibt es keine Hypothek nur auf das Haus.
Ausnahmen sind Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund: Dort ist das Gebäude rechtlich eigenständig, mit eigenen Regeln für Laufzeit, Erbbauzins und Entschädigung am Ende.
Wohnungseigentum ist eine gesetzliche Konstruktion: Sondereigentum an bestimmten Räumen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück. Ohne diesen Anteil gibt es die Wohnung rechtlich nicht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Immobilie und Liegenschaft?
Inhaltlich keiner. Liegenschaft ist der behördlich-amtliche und im deutschsprachigen Ausland verbreitete Begriff für Grundstück samt Bebauung.
Gehört die Einbauküche zur Immobilie?
Nur wenn sie so eingebaut ist, dass sie ohne Zerstörung nicht entfernt werden kann. In der Regel wird sie als Zubehör gesondert vereinbart — das spart auch Grunderwerbsteuer.
Was bedeutet unbewegliches Vermögen steuerlich?
Immobilien werden bei Erwerb, Besitz und Veräußerung eigenständig besteuert: Grunderwerbsteuer beim Kauf, Grundsteuer laufend, Einkommensteuer bei Vermietung und unter Umständen beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.
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