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Maklerbüro prüfen — Erlaubnis, Mitgliedschaft, Arbeitsweise

Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht an eine Ausbildung gebunden. Nötig ist eine Gewerbeerlaubnis, dazu eine Weiterbildungspflicht. Wer verkauft oder kauft, sollte deshalb selbst prüfen — anhand von wenigen, überprüfbaren Merkmalen statt anhand des Firmennamens.

Die formalen Merkmale

Die Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung ist Pflicht. Sie wird vom Gewerbeamt erteilt und kann erfragt werden. Im Impressum muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt sein — fehlt sie, ist das ein schlechtes Zeichen.

Seit einigen Jahren gilt eine Weiterbildungspflicht von zwanzig Stunden in drei Jahren. Seriöse Büros weisen das aktiv aus.

Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem IVD verpflichten auf Standesregeln und setzen Nachweise voraus. Sie sind kein Gütesiegel im engeren Sinn, aber ein Hinweis auf Professionalität.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, aber üblich. Fragen Sie danach — sie zeigt, wie ernst das Büro seine Beratungshaftung nimmt.

Arbeitsweise erkennen

Ein gutes Erstgespräch beginnt mit Fragen zu Ihrer Situation, nicht mit einer Wertaussage. Wer ohne Unterlagen und Besichtigung eine Zahl nennt, verkauft den Auftrag, nicht das Objekt.

Verlangen Sie eine schriftliche Bewertung mit Herleitung: verwendete Vergleichsobjekte, Verfahren, Zu- und Abschläge. Diese Unterlage unterscheidet Beratung von Behauptung.

Fragen Sie nach dem Vermarktungskonzept: Fotos, Grundriss, Exposé, Portale, Zielgruppen, Umgang mit Anfragen, Besichtigungsformat, Bonitätsprüfung. Wer darauf keine konkrete Antwort hat, arbeitet ohne Plan.

Bewertungen und Referenzen lesen

Online-Bewertungen sind nützlich, wenn sie zahlreich und über Jahre verteilt sind. Eine kleine Zahl sehr ähnlicher Fünf-Sterne-Texte in kurzer Zeit ist kein Qualitätsnachweis.

Aussagekräftiger sind Referenzen aus dem konkreten Ort und die Frage, wie viele Objekte das Büro dort in den letzten zwölf Monaten vermittelt hat. Diese Zahl lässt sich benennen — oder eben nicht.

Firmennamen sagen nichts über Größe und Qualität. Viele langjährig erfolgreiche Büros tragen schlicht den Nachnamen der Inhaberfamilie und arbeiten mit wenigen Objekten, aber sehr guter Marktkenntnis.

Häufige Fragen

Ist Immobilienmakler ein geschützter Beruf?

Nein. Erforderlich ist die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c GewO sowie die Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Woran erkennt man unseriöse Angebote?

An überhöhten Wertversprechen, Druck zum Alleinauftrag mit langer Laufzeit, Vorabgebühren und fehlenden Pflichtangaben in Inseraten.

Was tun bei Streit mit einem Makler?

Zunächst schriftlich rügen, dann gegebenenfalls den Berufsverband einschalten oder rechtlich prüfen lassen. Provisionsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener Ursächlichkeit für den Abschluss.

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