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Mieten & Wohnungssuche

Mietkaution — Regeln, die beide Seiten kennen sollten

Die Kaution ist bei Einzug der größte Einzelbetrag und bei Auszug der häufigste Streitpunkt. Die Regeln dazu sind eng gefasst — und in vielen Mietverträgen steht trotzdem etwas anderes.

Höhe und Zahlung

Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskostenvorauszahlungen zählen dabei nicht mit — Berechnungen auf Basis der Warmmiete sind unzulässig.

Mieter dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig. Eine Vertragsklausel, die die Zahlung in einer Summe vorschreibt, ist insoweit unwirksam.

Wird keine Kaution gezahlt, kann das nach erheblichem Rückstand zur Kündigung berechtigen. Umgekehrt gilt: Die Wohnungsübergabe darf nicht von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden, wenn die erste Rate geleistet ist.

Anlage getrennt vom Vermögen des Vermieters

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen und zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Die getrennte Anlage schützt im Insolvenzfall: Nur so ist die Kaution dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Mieter dürfen den Nachweis der Anlage verlangen und bis dahin die Kautionszahlung zurückhalten.

Alternativen sind die Kautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung und die Verpfändung eines Sparkontos. Kautionsversicherungen kosten laufend Geld und sind wirtschaftlich meist teurer als die einmalige Bindung des Betrags.

Rückzahlung nach dem Auszug

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Anerkannt ist eine angemessene Prüfungszeit von in der Regel drei bis sechs Monaten. Für offene Betriebskosten darf ein angemessener Teilbetrag länger einbehalten werden, bis die Abrechnung vorliegt.

Einbehalte sind nur für berechtigte Forderungen zulässig: rückständige Miete, vom Mieter geschuldete Schäden über normale Abnutzung hinaus, offene Nebenkosten. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.

Das Übergabeprotokoll ist hier entscheidend. Wer den Zustand bei Ein- und Auszug dokumentiert hat, verhandelt nicht über Erinnerungen.

Häufige Fragen

Darf man die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?

Nein. Das sogenannte Abwohnen der Kaution ist unzulässig und kann eine fristlose Kündigung begründen.

Was passiert bei Eigentümerwechsel?

Der Erwerber tritt in die Pflichten ein und schuldet die Rückzahlung. Deshalb gehört die Kaution beim Kauf einer vermieteten Wohnung ausdrücklich in den Kaufvertrag.

Gibt es eine Kaution auch bei Gewerbemiete?

Ja, dort ohne gesetzliche Obergrenze. Zwei bis sechs Monatsmieten sind üblich, oft als Bankbürgschaft.

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