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Neubauwohnung kaufen — Kauf vom Plan mit Terminrisiko

Beim Neubaukauf erwerben Sie in der Regel eine Wohnung, die es noch nicht gibt. Grundlage ist der Bauträgervertrag mit Baubeschreibung und Zahlungsplan. Was dort steht, ist geschuldet — was in Prospekten und Visualisierungen zu sehen ist, in der Regel nicht.

Bauträgervertrag und Zahlungsplan

Der Vertrag wird notariell beurkundet und enthält die Baubeschreibung als wesentlichen Bestandteil. Prüfen Sie diese vor dem Notartermin auf Ausstattungsstandards, Bodenbeläge, Sanitärobjekte, Fensterqualität und Haustechnik — Formulierungen wie „oder gleichwertig“ verschieben Entscheidungen zum Bauträger.

Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt Zahlungen nach Baufortschritt in festgelegten Raten vor. Zahlungspläne, die dem Baufortschritt vorauseilen, sind unzulässig und ein Warnsignal.

Termine gehören verbindlich in den Vertrag, ebenso Regelungen für Verzug. Ohne Vertragsstrafe oder klare Frist tragen Sie das Risiko doppelter Wohnkosten allein.

Die Abnahme ist der wichtigste Termin

Mit der Abnahme geht die Beweislast auf Sie über, und die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt. Gehen Sie nicht allein hin: Ein Bausachverständiger findet in wenigen Stunden regelmäßig Mängel, die im Protokoll landen müssen.

Alle festgestellten Mängel gehören ins Protokoll, auch kleine. Was nicht protokolliert ist, wird später zur Auseinandersetzung. Ein Teil der Restzahlung sollte bis zur Beseitigung einbehalten werden — in vertraglich zulässiger Höhe.

Für das Gemeinschaftseigentum gibt es eine eigene Abnahme. Klauseln, die diese auf einen vom Bauträger bestellten Verwalter übertragen, sind kritisch zu prüfen; die Rechtsprechung hat solche Konstruktionen mehrfach beanstandet.

Was Erstbezug wirklich bedeutet

Erstbezug heißt: keine Vorgeschichte, aktuelle Technik, gute Effizienzwerte und volle Gewährleistung. Es heißt nicht mangelfrei — die typischen Themen sind Estrichrisse, Feuchte aus der Bauphase, Lüftungsanlagen ohne Einregulierung und Schallschutzmängel.

Die erste Heizperiode ist der eigentliche Test. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten schriftlich, solange die Fristen laufen — fünf Jahre klingen lang und vergehen schnell.

Häufige Fragen

Kann man beim Bauträger Sonderwünsche umsetzen?

In der Regel ja, gegen Aufpreis und nur bis zu bestimmten Bauphasen. Die Preise dafür liegen häufig über dem freien Markt — der Vergleich lohnt.

Wer haftet für Mängel am Gemeinschaftseigentum?

Der Bauträger, gegenüber der Gemeinschaft. Deshalb ist die gemeinsame Abnahme mit Sachverständigem so wichtig.

Ist Neubau energetisch immer besser?

In der Regel ja, was Verbrauch und Förderfähigkeit angeht. Der Preisaufschlag gegenüber saniertem Bestand rechnet sich aber nicht in jeder Lage.

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