Mieten & Wohnungssuche
Bonitätsauskunft für die Wohnung — was Vermieter sehen dürfen
Bei jeder Wohnungsbewerbung in einem angespannten Markt wird die Bonität geprüft. Welche Auskunft dabei vorgelegt wird, ist nicht gleichgültig: Die vollständige Selbstauskunft enthält deutlich mehr Daten, als ein Vermieter erfahren darf.
Die richtige Auskunft vorlegen
Für Vermieter gibt es eigene Bonitätsprodukte, die nur einen Score und die Angabe enthalten, ob negative Merkmale vorliegen. Diese Fassung ist die passende Unterlage.
Die kostenlose Datenkopie nach Datenschutz-Grundverordnung ist für Ihre eigene Prüfung gedacht. Sie enthält alle gespeicherten Daten — Kontoverbindungen, Verträge, Anfragen — und gehört nicht in fremde Hände.
Neben der bekanntesten Auskunftei gibt es weitere Anbieter, deren Auskünfte ebenfalls akzeptiert werden. Prüfen Sie im Zweifel, welche der Vermieter erwartet.
Was zulässig ist und was nicht
Vor der Besichtigung darf ein Vermieter keine umfassende Selbstauskunft verlangen. Erst wenn eine konkrete Vermietungsabsicht besteht, sind Fragen zu Einkommen, Beruf und Bonität zulässig.
Unzulässige Fragen — etwa nach Familienplanung, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis, Mitgliedschaften oder Herkunft — müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die vorgelegten Unterlagen dürfen nur für die Auswahl verwendet und müssen nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Absagen bedeuten: Die Daten der nicht berücksichtigten Bewerber sind zu vernichten.
Einträge prüfen und bereinigen
Fordern Sie einmal jährlich Ihre kostenlose Datenkopie an und prüfen Sie sie auf Fehler. Falsche oder erledigte Negativmerkmale lassen sich mit Nachweisen löschen — das dauert Wochen, nicht Tage.
Erledigte Forderungen werden nach festen Fristen gelöscht; die Fristen wurden in den letzten Jahren durch Rechtsprechung und Praxisänderungen verkürzt. Nach Bezahlung lohnt eine Nachfrage bei der Auskunftei.
Wenn der Score schwach ist, helfen Alternativen: Bürgschaft eines Dritten, höhere Kaution im gesetzlichen Rahmen, Vorauszahlung mehrerer Monatsmieten, Nachweis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Häufige Fragen
Was kostet eine Bonitätsauskunft?
Die Datenkopie für die eigene Prüfung ist kostenlos, die Vermieterfassung kostet einen kleinen zweistelligen Betrag. Portale bieten teils eigene Prüfungen an.
Bekommt man ohne gute Bonität eine Wohnung?
Schwieriger, aber möglich — vor allem bei privaten Vermietern und mit Bürgschaft. Offenheit ist besser als eine später auffliegende Lücke.
Darf der Vermieter Kontoauszüge verlangen?
Nein. Einkommensnachweise sind zulässig, vollständige Kontoauszüge gehen darüber hinaus und dürfen verweigert werden.
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