immo.son

Mieten & Wohnungssuche

Genossenschaft oder kommunale Gesellschaft — der stille Wohnungsmarkt

Ein großer Teil der Mietwohnungen in Deutschland gehört Genossenschaften, kommunalen Gesellschaften und großen Wohnungsunternehmen. Diese Bestände werden häufig über eigene Portale und Listen vergeben, nicht über die großen Anzeigenportale — wer sie ignoriert, sucht in einem künstlich verkleinerten Markt.

Genossenschaften: Anteile statt Kaution

Wer bei einer Wohnungsbaugenossenschaft mieten will, wird Mitglied und zeichnet Geschäftsanteile. Die Höhe richtet sich nach Wohnungsgröße und Satzung; bei Auszug werden die Anteile nach einer Frist zurückgezahlt.

Der Vorteil ist ein faktisch sehr sicheres Wohnrecht: Genossenschaften kündigen kaum wegen Eigenbedarfs, und Nutzungsgebühren liegen häufig unter der Marktmiete. Der Nachteil sind lange Wartelisten und begrenzte Fluktuation.

Melden Sie sich früh und bei mehreren Genossenschaften an. Viele Häuser vergeben nach Wartezeit, Dringlichkeit und Passung der Haushaltsgröße zur Wohnung.

Kommunale und große Bestandshalter

Kommunale Wohnungsgesellschaften halten häufig geförderte Bestände mit Belegungsbindung. Zugang gibt es dann nur mit Wohnberechtigungsschein, den das Wohnungsamt nach Einkommensgrenzen ausstellt.

Große private Bestandshalter vergeben standardisiert über Onlineportale mit Bonitätsprüfung. Persönliche Argumente zählen wenig, Vollständigkeit der Unterlagen viel.

Bei allen großen Vermietern lohnt es, den Suchagenten auf der jeweiligen Unternehmensseite einzurichten. Angebote erscheinen dort regelmäßig früher als in Portalen — teils ausschließlich.

Was den Alltag unterscheidet

Große Vermieter arbeiten mit Servicecentern und definierten Prozessen. Das ist verlässlich bei Standardfragen und träge bei Sonderfällen. Reparaturen laufen über Rahmenverträge mit festen Firmen.

Genossenschaften bieten oft Zusatzleistungen — Gästewohnungen, Nachbarschaftstreffs, Hilfsangebote im Alter — und erwarten im Gegenzug ein gewisses Maß an Beteiligung.

Mieterhöhungen folgen bei allen denselben gesetzlichen Regeln. Genossenschaften bleiben im Durchschnitt darunter, weil sie nicht gewinnorientiert wirtschaften müssen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Genossenschaftsanteile?

Je nach Genossenschaft und Wohnungsgröße von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Sie sind kein Entgelt, sondern eine Einlage und werden bei Kündigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Haushalte, deren Einkommen unter den landesrechtlichen Grenzen liegt. Zuständig ist das Wohnungsamt der Kommune; die Grenzen unterscheiden sich je nach Haushaltsgröße und Bundesland.

Wie lange sind die Wartezeiten?

In gefragten Städten häufig Jahre. Wer flexibel bei Lage, Etage und Wohnungsgröße ist, kommt deutlich schneller zum Zug.

Weiter im Thema Mieten & Wohnungssuche

← Alle Ratgeber-Themen

Immobilie bewertenObjekt suchen