Haustypen
Zweifamilienhaus und Einliegerwohnung — zwei Nutzungen unter einem Dach
Ein Zweifamilienhaus ist zwei Dinge gleichzeitig: Eigenheim und kleine Kapitalanlage. Beides verändert die Finanzierungsrechnung — die Mieteinnahme zählt bei der Bank mit, ein Teil der Kosten wird steuerlich abziehbar. Im Gegenzug wird aus dem privaten Hausbesitz ein Vermietungsverhältnis mit allem, was daran hängt.
Was eine Einliegerwohnung ausmacht
Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene, kleinere Wohneinheit im selben Gebäude — mit eigener Küche, eigenem Bad und eigenem Zugang. Fehlt eines dieser Merkmale, handelt es sich um ausgebauten Wohnraum, nicht um eine eigene Wohnung. Für Miete, Steuer und Bauamt ist dieser Unterschied entscheidend.
Beim echten Zweifamilienhaus sind beide Einheiten gleichrangig und meist ähnlich groß. Das verändert die Bewertung: Bewertet wird nicht mehr nur der Sachwert, sondern zunehmend der Ertrag — vor allem, wenn beide Einheiten vermietet sind.
Die Rechnung mit der Mieteinnahme
Banken rechnen kalkulierte Mieteinnahmen anteilig auf die Belastbarkeit an, meist mit einem Sicherheitsabschlag für Leerstand und Instandhaltung. Das erhöht den Finanzierungsrahmen spürbar — aus dem Haus, das rechnerisch zu teuer war, wird eines, das trägt.
Steuerlich lässt sich der vermietete Anteil des Gebäudes abschreiben, ebenso der entsprechende Anteil an Zinsen und Instandhaltung. Die Aufteilung erfolgt in aller Regel nach Wohnfläche und muss von Anfang an sauber dokumentiert sein.
Die Kehrseite: Vermietung an Angehörige unterhalb der ortsüblichen Miete wird vom Finanzamt geprüft. Liegt die vereinbarte Miete zu weit darunter, kürzt es den Werbungskostenabzug anteilig.
Generationenwohnen als häufigster Anlass
Der praktische Hauptgrund für diesen Haustyp ist selten die Rendite, sondern Nähe bei getrennten Haushalten — Eltern unten, Kinder oben, oder umgekehrt. Diese Konstellation funktioniert dann gut, wenn die Trennung baulich echt ist: getrennte Eingänge, getrennte Zähler, getrennte Briefkästen.
Wird die Wohnung an Angehörige übertragen oder wohnrechtlich gesichert, gehört das in den Kaufvertrag oder ins Grundbuch — nicht in eine Absprache. Wohnrechte, die später eingetragen werden sollen, scheitern häufig an der finanzierenden Bank.
Häufige Fragen
Braucht die Einliegerwohnung eine eigene Baugenehmigung?
Der nachträgliche Ausbau einer zweiten Wohneinheit ist genehmigungspflichtig, weil sich Nutzung und häufig auch der Stellplatzbedarf ändern. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob eine vorhandene Einheit genehmigt wurde — nicht genehmigter Wohnraum kann zurückgebaut werden müssen.
Zählt die Einliegerwohnung bei der Wohnfläche mit?
Für die Bewertung ja, aber getrennt ausgewiesen. Für Förderprogramme und die Grundsteuer gelten teils eigene Regeln, die von der Zahl der Wohneinheiten abhängen.
Was passiert steuerlich beim späteren Verkauf?
Der selbstgenutzte Teil bleibt nach Ablauf der üblichen Fristen steuerfrei, der vermietete Teil unterliegt der Spekulationsfrist von zehn Jahren. Beim Verkauf wird also aufgeteilt.
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