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Bieterverfahren — wann es mehr bringt als ein Festpreis
Beim Bieterverfahren nennt der Verkäufer keinen Festpreis, sondern lädt Interessenten ein, Gebote abzugeben. Das kann den Preis heben — es kann aber auch Interessenten vertreiben, die keine Lust auf ein offenes Ende haben.
So läuft es ab
Das Objekt wird mit einem Mindestgebot oder ganz ohne Preisangabe inseriert. Nach einer Besichtigungsphase erhalten alle Interessenten eine Frist, bis zu der sie ein schriftliches Gebot abgeben.
Nach Fristablauf wählt der Verkäufer aus. Häufig folgt eine zweite Runde mit den besten Bietern. Erst danach geht es zum Notar.
Rechtlich ist es unverbindlich
Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung im Rechtssinn. Der Verkäufer ist an kein Gebot gebunden und muss auch nicht an den Höchstbietenden verkaufen — beim Immobilienkauf entsteht Bindung erst durch die notarielle Beurkundung.
Umgekehrt kann auch ein Bieter sein Gebot bis zur Beurkundung zurückziehen. Für beide Seiten ist das Verfahren also eine Absichtserklärung, kein Vertrag.
Wann es den Preis hebt
Voraussetzung ist ein Objekt, für das mehrere zahlungsfähige Interessenten gleichzeitig konkurrieren. Das ist typischerweise in engen Märkten mit knappem Angebot der Fall.
In ruhigen Märkten kehrt sich der Effekt um: Ohne Preisangabe steigen viele Interessenten gar nicht erst ein, weil sie den Aufwand einer Besichtigung ohne Orientierung scheuen.
Was Bieter beachten sollten
Legen Sie vorab eine Obergrenze fest und rechnen Sie die Kaufnebenkosten ein — je nach Bundesland sieben bis zwölf Prozent, die keine Bank mitfinanziert.
Eine Finanzierungsbestätigung im Gebot erhöht die Chancen deutlich. Verkäufer nehmen ein leicht niedrigeres, aber gesichertes Gebot regelmäßig dem höheren mit offener Finanzierung vor.
Häufige Fragen
Muss ich als Verkäufer an den Höchstbietenden verkaufen?
Nein. Sie können frei entscheiden und dabei auch Finanzierungssicherheit oder den gewünschten Übergabetermin berücksichtigen. Eine Bindung entsteht erst mit der Beurkundung.
Sind Gebote im Bieterverfahren verbindlich?
Nein, bis zur notariellen Beurkundung nicht. Deshalb ist es üblich, parallel mit dem Zweitbietenden in Kontakt zu bleiben, bis der Notartermin steht.
Wie unterscheidet sich das von einer Zwangsversteigerung?
Vollständig. Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren mit gesetzlichen Regeln, bei dem der Zuschlag unmittelbar das Eigentum überträgt. Das private Bieterverfahren ist lediglich eine Form der Preisfindung.
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