Verkaufen
Hausverkauf: der Ablauf in acht Schritten
Die meisten Verzögerungen beim Hausverkauf entstehen nicht durch fehlende Käufer, sondern durch eine falsche Reihenfolge. Wer die Schritte kennt, plant realistisch statt hoffnungsvoll.
Schritt 1 bis 3: Vorbereitung
Zuerst der Wert — ohne belastbare Einschätzung ist jeder Preis geraten. Dann die Unterlagen, weil ihre Beschaffung die längste Laufzeit hat und parallel laufen kann. Zuletzt der Energieausweis, sofern noch keiner gültig vorliegt.
Rechnen Sie für diese Phase zwei bis sechs Wochen. Wer sie überspringt, holt sie später im laufenden Verkauf nach — dann unter Zeitdruck.
Schritt 4 und 5: Vermarktung und Besichtigungen
Exposé, Fotos und Inserat gehören zusammen an den Start. Die ersten zwei bis drei Wochen bringen die meiste Aufmerksamkeit; wer in dieser Phase mit schlechten Bildern startet, verschenkt sie.
Besichtigungen laufen am besten in Blöcken. Einzeltermine über Wochen verteilt verhindern, dass mehrere Interessenten gleichzeitig entscheiden müssen — und genau diese Gleichzeitigkeit stärkt Ihre Position.
Schritt 6: Verhandlung und Käuferprüfung
Vor jeder Zusage gehört die Finanzierungsbestätigung auf den Tisch. Erst danach werden Preis, Übergabetermin und mitverkaufte Gegenstände fixiert.
Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, bevor der Notar den Entwurf schreibt. Das erspart Korrekturschleifen, die jeweils Tage kosten.
Schritt 7 und 8: Notar und Übergabe
Der Notar erstellt den Entwurf, der beiden Seiten mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen muss. Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und Fälligkeitsmitteilung.
Zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung vergehen typischerweise vier bis acht Wochen. Die Übergabe erfolgt nach Zahlungseingang — mit Protokoll, Zählerständen und der Übergabe aller Schlüssel.
Häufige Fragen
Wann darf ich ausziehen?
Der Übergabetermin steht im Kaufvertrag und ist üblicherweise an den vollständigen Kaufpreiseingang gekoppelt. Vorher auszuziehen ist möglich, vorher zu übergeben in aller Regel nicht ratsam.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nach der Beurkundung nur unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen oder bei gesetzlichen Rücktrittsgründen. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es beim notariellen Immobilienkaufvertrag nicht.
Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?
Der Kaufvertrag enthält dafür Regelungen, üblicherweise Verzugszinsen und ein Rücktrittsrecht. Weil Sie bis zur Zahlung Eigentümer bleiben, ist das Risiko begrenzt — Zeitverlust entsteht trotzdem.
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