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Unterlagen für den Hausverkauf — was Sie wo bekommen
Fehlende Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen zwischen Zusage und Notartermin. Die gute Nachricht: Die Liste ist überschaubar, und fast alles lässt sich parallel beschaffen.
Vom Grundbuchamt und Katasteramt
Der aktuelle Grundbuchauszug zeigt Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter. Er sollte nicht älter als drei Monate sein und wird beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragt.
Die Flurkarte oder Liegenschaftskarte kommt vom Katasteramt und zeigt Zuschnitt und Lage des Grundstücks. Beide Dokumente kosten je einen kleinen zweistelligen Betrag.
Von der Gemeinde und dem Bauamt
Baugenehmigung, Baubeschreibung und Baupläne liegen in der Bauakte beim Bauamt. Einsicht und Kopien sind gebührenpflichtig, die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf dem Grundstück liegen. Diese stehen nicht im Grundbuch und werden regelmäßig übersehen.
Zum Gebäude selbst
Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen, Wartungsnachweise der Heizung sowie der Schornsteinfegerbericht gehören dazu.
Der Energieausweis ist Pflicht. Ein Bedarfsausweis ist aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis, weil er das Gebäude beschreibt und nicht das Heizverhalten der Bewohner.
Bei Eigentumswohnungen und vermieteten Objekten
Für Wohnungen kommen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage hinzu.
Bei vermieteten Objekten gehören die aktuellen Mietverträge, die Nebenkostenabrechnungen und eine Aufstellung der Kautionen dazu. Käufer und Bank prüfen beides genau.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Beschaffung insgesamt?
Grundbuchauszug und Flurkarte innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen, Bauakte häufig drei bis sechs Wochen, Verwaltungsunterlagen bei Wohnungen ähnlich. Deshalb gehört der erste Antrag an den Anfang, nicht ans Ende.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis liegt im unteren dreistelligen Bereich, ein Bedarfsausweis darüber, weil er eine Aufnahme des Gebäudes voraussetzt. Ausgestellt werden darf er nur von berechtigten Fachleuten.
Muss ich alle Unterlagen jedem Interessenten geben?
Nein. Üblich ist ein Basispaket im Exposé und die vollständigen Unterlagen erst bei ernsthaftem Interesse. Grundbuchauszug und Verwaltungsunterlagen enthalten Daten, die nicht ins Internet gehören.
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