Verkaufen
Wohnung verkaufen — die Besonderheiten des Wohnungseigentums
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verkaufen Sie nicht nur Wände, sondern einen Anteil an einer Gemeinschaft. Genau daraus entstehen die Fragen, die Käufer und Banken stellen — und die häufigsten Verzögerungen.
Die Unterlagen der Gemeinschaft
Zusätzlich zu Grundbuch und Energieausweis brauchen Sie Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die aktuelle Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Diese Papiere liegen bei der Hausverwaltung. Sie anzufordern dauert erfahrungsgemäß länger als gedacht — der erste Anruf gehört an den Anfang des Verkaufsprozesses, nicht in die Woche vor dem Notartermin.
Rücklage und beschlossene Maßnahmen
Eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage ist ein Verkaufsargument, eine leere ein Preisabschlag. Käufer rechnen den fehlenden Betrag schlicht gegen.
Kritisch sind bereits beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sonderumlagen. Wer sie verschweigt, riskiert nach dem Kauf Streit. Wer sie offen benennt und im Preis berücksichtigt, verhandelt einmal statt zweimal.
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzung
Nicht alles, was zur Wohnung gehört, ist Sondereigentum. Fenster, Balkonkonstruktion und tragende Wände sind in der Regel Gemeinschaftseigentum, auch wenn nur Sie sie nutzen.
Stellplätze, Kellerräume und Gartenanteile sind häufig Sondernutzungsrechte. Sie müssen im Kaufvertrag ausdrücklich mit übertragen werden — fehlt der Passus, bleibt das Recht beim Verkäufer und der Ärger kommt später.
Der Verwalterzustimmung nachgehen
Viele Teilungserklärungen sehen vor, dass die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Sie wird in der Praxis fast immer erteilt, kostet aber Bearbeitungszeit und eine Gebühr. Wer sie früh beantragt, verliert am Ende keine Wochen.
Häufige Fragen
Was ist eine Eigentumswohnung wert?
Maßgeblich sind Lage, Zustand, Etage, Schnitt und der Zustand des Gesamtgebäudes. Eine gepflegte Wohnung in einem sanierungsbedürftigen Haus erzielt deutlich weniger als dieselbe Wohnung in einem instandgehaltenen Objekt.
Muss ich die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf informieren?
Die Verwaltung ja, weil sie die Eigentümerliste führt und häufig zustimmen muss. Eine Zustimmung der übrigen Eigentümer ist dagegen in aller Regel nicht erforderlich.
Wer bekommt die Instandhaltungsrücklage?
Sie bleibt bei der Gemeinschaft und geht rechnerisch auf den Käufer über. Ausgezahlt wird sie nicht — deshalb wird sie üblicherweise im Kaufpreis berücksichtigt.
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