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Grundstücke

Eigenjagd kaufen — die Fläche macht das Recht

Das Jagdrecht ist in Deutschland untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Wer eine zusammenhängende Fläche ab einer gesetzlichen Mindestgröße besitzt, hat einen Eigenjagdbezirk — und damit das Recht, dort selbst zu jagen. Unterhalb dieser Grenze fällt das Jagdrecht in die Jagdgenossenschaft.

Mindestgröße und Zuschnitt

Das Bundesjagdgesetz nennt fünfundsiebzig Hektar zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Fläche als Mindestgröße. Die Länder können abweichende, meist höhere Werte festlegen — im Wald sind vielerorts größere Flächen nötig.

Entscheidend ist der Zusammenhang: Flächen, die nur an einer Ecke aneinanderstoßen oder durch Straßen zerschnitten sind, werden nicht automatisch zusammengerechnet. Die untere Jagdbehörde entscheidet über die Abgrenzung.

Wer die Schwelle nicht erreicht, bleibt Mitglied der Jagdgenossenschaft und erhält lediglich einen Anteil am Pachtertrag — das Jagdrecht selbst übt der Pächter aus.

Pflichten im eigenen Revier

Mit dem Jagdrecht kommt die Hegepflicht: Erhaltung eines artenreichen Wildbestands, Beachtung des Abschussplans für Schalenwild und Vermeidung von Wildschäden an Wald und Feld.

Wildschadensersatz ist der wirtschaftlich relevanteste Punkt: Für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Revier haftet der Jagdausübungsberechtigte. In wildreichen Regionen sind das jährlich wiederkehrende Beträge.

Praktisch braucht ein Revier Betreuung — Ansitzeinrichtungen, Wildacker, Kirrungen, Wildbrethygiene. Ohne eigene Zeit oder verlässliche Begehungsscheininhaber ist ein Revier nicht zu führen.

Wert und Verpachtung

Der Wert einer Eigenjagd steckt selten im Jagdrecht selbst, sondern im Grundstück — Wald, Acker, Wiese. Das Jagdrecht steigert die Attraktivität und damit die Nachfrage, vor allem bei Waldflächen in der Nähe von Ballungsräumen.

Wer nicht selbst jagt, kann verpachten. Pachtpreise pro Hektar schwanken stark mit Wildvorkommen, Erreichbarkeit und Prestige der Region; hinzu kommen Vereinbarungen zu Wildschäden, die den wirtschaftlichen Wert der Pacht stark beeinflussen.

Häufige Fragen

Braucht man einen Jagdschein, um eine Eigenjagd zu kaufen?

Für den Kauf nicht, für die Ausübung der Jagd schon. Ohne Jagdschein wird verpachtet oder ein Begehungsschein erteilt.

Kann man Flächen zusammenlegen, um die Mindestgröße zu erreichen?

Ja, benachbarte Eigentümer können Flächen zu einem Eigenjagdbezirk zusammenschließen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Jagdbehörde muss das bestätigen.

Wer haftet für Wildunfälle auf der Straße?

Nicht automatisch der Revierinhaber. Die Haftung richtet sich nach Verkehrssicherungs- und Straßenrecht; die Jagdausübungsberechtigten sind aber in die Wildunfallbearbeitung eingebunden.

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