Grundstücke
Garten- und Freizeitgrundstück kaufen oder pachten
Ein Stück Land für Garten, Feuerstelle und Wochenenden klingt unkompliziert — die rechtliche Einordnung ist es nicht. Entscheidend ist, ob die Fläche im Bebauungsplan als Wochenendhaus- oder Erholungsgebiet ausgewiesen ist, im Außenbereich liegt oder unter das Bundeskleingartengesetz fällt.
Drei Rechtslagen, drei Nutzungsspielräume
In festgesetzten Wochenendhaus- und Erholungsgebieten sind kleine Gebäude zulässig, deren Größe der Bebauungsplan begrenzt. Übernachten ist erlaubt, Dauerwohnen nicht.
Im Außenbereich ist praktisch keine Bebauung zulässig — auch nicht die Gartenhütte, wenn sie über eine untergeordnete Größe hinausgeht. Was dort steht, hat oft nur Bestandsschutz oder ist schlicht ungenehmigt.
Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz werden gepachtet, nicht gekauft. Die Laube ist auf vierundzwanzig Quadratmeter begrenzt, Übernachtung ist nur gelegentlich zulässig, und ein Drittel der Fläche muss gärtnerisch genutzt werden.
Kaufen oder pachten
Pacht ist der günstigere Einstieg: geringe Jahresbeträge, keine Grunderwerbsteuer, kein Kapitaleinsatz. Dafür haben Sie kein Eigentum, sind an Vereinsregeln gebunden und können bei Eigenbedarf oder Umplanung das Grundstück verlieren.
Beim Kauf zahlen Sie den Preis für Erholungsland, der deutlich unter Bauland, aber über Ackerland liegt. Die Grunderwerbsteuer fällt an, ebenso laufend Grundsteuer.
Bei Datschengrundstücken im Osten Deutschlands ist die Trennung von Gebäude- und Bodeneigentum verbreitet. Prüfen Sie, was Sie kaufen, und lassen Sie Nutzungsverträge nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz rechtlich einordnen.
Praktische Punkte
Wasser und Strom sind oft nur saisonal oder gar nicht vorhanden. Ein Brunnen braucht eine Anzeige oder Erlaubnis der Wasserbehörde, Trinkwasserqualität ist nicht selbstverständlich.
Abfall, Abwasser und Fäkalien müssen geregelt entsorgt werden. Chemietoiletten und Komposttoiletten sind verbreitet, aber nicht überall zulässig.
Achten Sie auf Zuwegung und Winterzugänglichkeit sowie darauf, ob das Grundstück eingezäunt werden darf — in Landschaftsschutzgebieten ist das häufig untersagt.
Häufige Fragen
Darf man auf einem Freizeitgrundstück übernachten?
In ausgewiesenen Wochenendhausgebieten ja, im Außenbereich in der Regel nicht. Im Kleingarten ist gelegentliche Übernachtung geduldet, Dauerwohnen ausgeschlossen.
Was kostet ein Gartengrundstück?
Deutlich weniger als Bauland, aber mehr als Ackerland. Ausschlaggebend sind Ortsnähe, Zuwegung und ob ein Gebäude genehmigt vorhanden ist.
Kann man ein Freizeitgrundstück in Bauland umwandeln?
Nur über eine Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeinde. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
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