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Grundstücke

Wassergrundstück und Teich kaufen — Wasserrecht entscheidet

Ein eigener Teich oder See ist ein ungewöhnlicher, aber handelbarer Immobilientyp. Der Kaufpreis liegt oft niedriger, als man vermutet; die Verpflichtungen sind dafür dauerhaft und ergeben sich weniger aus dem Grundbuch als aus dem Wasser- und Fischereirecht.

Wem das Wasser gehört

Gewässer werden in Ordnungen eingeteilt. Größere Gewässer stehen häufig im Eigentum des Landes; erwerbbar sind meist Gewässer dritter Ordnung, also kleinere Teiche und Weiher, sowie die Uferflächen.

Mit dem Eigentum verbindet sich die Unterhaltungspflicht: Der Wasserabfluss muss gesichert, Dämme und Ablässe müssen funktionsfähig gehalten werden. Bei Stauanlagen kommen Standsicherheitsnachweise und Prüfpflichten hinzu.

Das Fischereirecht ist ein eigenständiges Recht, das nicht automatisch mit dem Grundstück übergeht. Es kann verpachtet oder in fremder Hand sein — ein zentraler Punkt bei der Kaufprüfung von Teichen.

Nutzung braucht Erlaubnisse

Wasserentnahme, Aufstau, Ablass und Fischbesatz sind Gewässerbenutzungen und brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bestehende Erlaubnisse sind befristet und teils personengebunden — lassen Sie sich die Bescheide vorlegen.

In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie bei Gewässern mit Schutzstatus ist die Nutzung stark eingeschränkt. Ein Teich, der als Biotop kartiert ist, darf nicht ohne Weiteres bewirtschaftet oder abgelassen werden.

Bauliche Anlagen am Wasser — Stege, Hütten, Zäune — unterliegen dem Bauordnungs- und dem Wasserrecht zugleich. Vorhandene Anlagen sind häufig ungenehmigt.

Haftung und laufende Kosten

Als Eigentümer haften Sie für die Verkehrssicherheit. Bei frei zugänglichen Gewässern bedeutet das mindestens Warnhinweise und die Sicherung erkennbarer Gefahrenstellen wie steiler Ufer oder Ablassbauwerke.

Laufend fallen an: Grundsteuer, Beiträge zu Wasser- und Bodenverbänden, Unterhaltung von Damm, Zulauf und Mönch sowie Pflege der Ufervegetation. Bei Fischteichen kommen Besatz und Kontrollen hinzu.

Häufige Fragen

Kann man einen ganzen See kaufen?

Kleinere Seen und Teiche ja, sofern sie nicht im Eigentum des Landes stehen. Angeboten werden sie meist zusammen mit Uferflächen und Fischereirecht.

Darf ich an meinem Teich baden lassen?

Sie dürfen die Nutzung erlauben, tragen dann aber die Verkehrssicherungspflicht. Bei entgeltlicher Badenutzung greifen zusätzliche hygienerechtliche Anforderungen.

Ist ein Fischteich eine Kapitalanlage?

Selten. Erträge aus Fischerei oder Verpachtung sind gering; der Wert liegt in der Nutzung und in der Seltenheit solcher Flächen.

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