Kosten & Steuern
Immobilie erben — was das Finanzamt verlangt
Ob beim Erben einer Immobilie Steuer anfällt, entscheidet sich an drei Größen: dem steuerlichen Wert der Immobilie, dem Freibetrag des Erben und der Frage, ob eine Befreiung greift.
Die Freibeträge
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel in der Regel 200.000 Euro, Eltern beim Erwerb von Todes wegen 100.000 Euro.
Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen haben lediglich 20.000 Euro und fallen zudem in ungünstigere Steuerklassen mit deutlich höheren Sätzen.
Die Befreiung für das Familienheim
Erbt der Ehegatte die selbstgenutzte Wohnimmobilie und bewohnt sie unverzüglich weiter, bleibt sie steuerfrei — vorausgesetzt, er bewohnt sie mindestens zehn Jahre selbst. Eine Flächenbegrenzung gibt es hier nicht.
Für Kinder gilt dieselbe Befreiung, allerdings begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Der darüber hinausgehende Teil wird anteilig besteuert. Zieht der Erbe vor Ablauf der zehn Jahre aus, entfällt die Befreiung rückwirkend — außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.
Wie das Finanzamt bewertet
Maßgeblich ist der gemeine Wert, ermittelt nach dem Bewertungsgesetz — je nach Objektart im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese Werte liegen häufig über dem, was Erben erwarten.
Wer den angesetzten Wert für zu hoch hält, kann durch ein Gutachten eines Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Das lohnt sich vor allem bei Objekten mit erheblichem Sanierungsstau.
Vermietete Objekte
Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien gilt ein Bewertungsabschlag von zehn Prozent. Er wird automatisch berücksichtigt und gilt zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen.
Nachlassverbindlichkeiten — insbesondere noch laufende Darlehen auf der Immobilie — mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Deshalb ist die Nettobetrachtung entscheidend, nicht der Verkehrswert allein.
Häufige Fragen
Muss ich die geerbte Immobilie verkaufen, um die Steuer zu zahlen?
Nicht zwingend. Auf Antrag kann die Steuer bei zu Wohnzwecken vermieteten oder selbstgenutzten Immobilien bis zu zehn Jahre zinslos gestundet werden, wenn sie sonst nur durch Verkauf aufgebracht werden könnte.
Wie oft können Freibeträge genutzt werden?
Alle zehn Jahre neu. Deshalb ist die frühzeitige Übertragung zu Lebzeiten in Teilschritten ein gängiges Mittel, größere Vermögen steuerlich schonend weiterzugeben.
Was ist mit dem Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf die Immobilie. Er kann dazu zwingen, die Immobilie zu verkaufen oder zu beleihen, wenn andere Mittel fehlen.
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