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Kosten & Steuern

Notargebühren beim Hauskauf — gesetzlich festgelegt

Notarkosten sind kein Angebot, sondern Gesetz. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt sie abhängig vom Geschäftswert fest — jeder Notar in Deutschland berechnet für denselben Vorgang dasselbe.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Beurkundung des Kaufvertrags ist der größte Posten, üblicherweise eine doppelte Gebühr nach dem Kaufpreis als Geschäftswert. Hinzu kommen der Vollzug des Vertrags und die Betreuungstätigkeit.

Getrennt davon fallen die Gebühren des Grundbuchamts an: für die Auflassungsvormerkung, die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld.

Rechenbeispiel

Bei 400.000 Euro Kaufpreis liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen typischerweise bei rund 6.000 bis 8.000 Euro, also etwa eineinhalb bis zwei Prozent.

Der Anteil sinkt prozentual mit steigendem Kaufpreis, weil die Gebührentabelle degressiv verläuft. Bei kleinen Kaufpreisen fällt er entsprechend stärker ins Gewicht.

Wer zahlt

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eigentumsumschreibung sowie die Eintragung seiner Grundschuld. Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner eigenen Belastungen.

Diese Verteilung ist Handelsbrauch, keine gesetzliche Vorgabe. Sie steht im Kaufvertrag und ist grundsätzlich verhandelbar.

Wo sich tatsächlich sparen lässt

Nicht beim Notar — der Preis ist überall gleich. Sparen lässt sich über den Geschäftswert: Wird bewegliches Inventar realistisch gesondert ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage.

Auch die Zahl der beurkundeten Vorgänge zählt. Wer Kauf und Grundschuldbestellung in einem Termin erledigt, spart gegenüber zwei getrennten Terminen.

Häufige Fragen

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja. Üblicherweise schlägt die Partei den Notar vor, die die Kosten trägt — also meist der Käufer. Die Gebühren sind bei allen gleich, Unterschiede gibt es nur bei Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer.

Was passiert, wenn der Kauf platzt?

Bereits erbrachte Notarleistungen werden trotzdem berechnet, etwa der Entwurf. Nach vollständiger Beurkundung fallen die vollen Gebühren an, auch wenn der Vertrag später rückabgewickelt wird.

Muss der Notar den Vertrag vorlesen?

Ja, die vollständige Verlesung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das dauert je nach Vertrag dreißig bis sechzig Minuten und ist Ihre letzte Gelegenheit, Unklarheiten anzusprechen.

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