Kosten & Steuern
Immobilie zu Lebzeiten übertragen
Die Übertragung zu Lebzeiten ist das wirksamste Mittel, Erbschaftsteuer zu vermeiden — und zugleich der Schritt mit den meisten Fallstricken. Wer nur die Steuer betrachtet, übersieht die Risiken, die danach kommen.
Freibeträge alle zehn Jahre
Die Freibeträge der Schenkungsteuer entsprechen denen der Erbschaftsteuer und können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Eltern können jedem Kind also alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen.
Bei größeren Vermögen ist die schrittweise Übertragung deshalb die wirksamste Gestaltung — sie braucht aber Zeit und sollte früh begonnen werden.
Nießbrauch senkt den Wert
Behält sich der Schenker den Nießbrauch vor, mindert dessen kapitalisierter Wert den steuerpflichtigen Erwerb. Je jünger der Schenker, desto höher der Abzug.
Praktisch bedeutet Nießbrauch: Der Beschenkte wird Eigentümer, der Schenker darf weiter wohnen oder vermieten und die Erträge behalten. Das sichert die eigene Lebensstellung und spart Steuer zugleich.
Rückforderung und Absicherung
In den Übertragungsvertrag gehören Rückforderungsrechte für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt, insolvent wird, sich scheiden lässt oder die Immobilie ohne Zustimmung veräußert.
Ohne solche Klauseln kann die Immobilie in die Insolvenzmasse oder in den Zugewinnausgleich des Beschenkten fallen — mit der Folge, dass der Schenker sie verliert, obwohl er noch darin wohnt.
Pflichtteil und Sozialhilfe
Schenkungen werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch zehn Jahre lang berücksichtigt, wobei sich der Anrechnungswert je Jahr um ein Zehntel verringert. Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt diese Frist nach der Rechtsprechung häufig gar nicht zu laufen.
Wird der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung sozialhilfebedürftig, kann der Sozialhilfeträger die Schenkung zurückfordern. Auch das gehört in die Planung.
Häufige Fragen
Fällt bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer an?
Nein. Schenkungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen sind von der Grunderwerbsteuer befreit; stattdessen greift gegebenenfalls die Schenkungsteuer.
Muss die Übertragung notariell beurkundet werden?
Ja. Jede Übertragung von Grundeigentum bedarf der notariellen Beurkundung, ebenso die Eintragung von Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch.
Was ist besser: vererben oder verschenken?
Bei Vermögen unterhalb der Freibeträge macht es steuerlich keinen Unterschied. Darüber ist die schrittweise Schenkung fast immer günstiger — vorausgesetzt, die eigene Absicherung ist vertraglich geregelt.
Weiter im Thema Kosten & Steuern
- Kaufnebenkosten — der Betrag, den keine Bank finanziert
- Nebenkosten beim Hauskauf — auch die, an die keiner denkt
- Wohnungskauf: Nebenkosten und die Sache mit dem Hausgeld
- Notargebühren beim Hauskauf — gesetzlich festgelegt
- Grunderwerbsteuer — 3,5 bis 6,5 Prozent, je nach Land
- Immobilie erben — was das Finanzamt verlangt