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Kosten & Steuern

Grunderwerbsteuer — 3,5 bis 6,5 Prozent, je nach Land

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Weil die Länder den Satz selbst festlegen, entscheidet die Landesgrenze über einen fünfstelligen Unterschied bei identischem Kaufpreis.

Die Spanne der Sätze

Am unteren Ende stehen Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent. Am oberen Ende liegen mehrere Länder bei 6,5 Prozent, darunter Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen. Die übrigen Länder bewegen sich dazwischen.

Bei 400.000 Euro Kaufpreis bedeutet das 14.000 Euro in Bayern gegenüber 26.000 Euro in Nordrhein-Westfalen — allein durch den Standort.

Was besteuert wird

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in aller Regel der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Übernommene Belastungen und vereinbarte Leistungen zählen mit.

Nicht besteuert wird bewegliches Inventar. Einbauküche, Markise, Sauna oder Gartenhaus können im Kaufvertrag mit realistischem Zeitwert gesondert ausgewiesen werden — überzogene Ansätze erkennt das Finanzamt allerdings.

Befreiungen

Steuerfrei bleiben Erwerbe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Erwerbe von Verwandten in gerader Linie — also Eltern an Kinder — sowie Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen.

Ebenfalls befreit sind Grundstückskäufe unterhalb einer Freigrenze von derzeit 2.500 Euro Gegenleistung. Verkäufe zwischen Geschwistern sind dagegen nicht befreit.

Neubau: Grundstück und Bau trennen

Wer ein unbebautes Grundstück kauft und getrennt davon ein Haus bauen lässt, zahlt die Steuer nur auf den Grundstückspreis. Das kann mehrere tausend Euro sparen.

Das Finanzamt prüft dabei streng, ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt. Sind Grundstücksverkäufer und Bauunternehmen wirtschaftlich verbunden oder war die Bebauung von vornherein festgelegt, wird der gesamte Betrag besteuert.

Häufige Fragen

Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Der Bescheid kommt einige Wochen nach der Beurkundung, die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung erfolgt.

Gibt es Freibeträge für Familien?

Bundesweit nicht. Einzelne Länder haben Modelle für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums eingeführt oder angekündigt — das ist Landesrecht und ändert sich, deshalb lohnt der Blick auf die aktuelle Regelung des jeweiligen Landes.

Wer schuldet die Steuer?

Rechtlich sind Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner. Im Kaufvertrag wird sie regelmäßig dem Käufer auferlegt. Zahlt dieser nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden.

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