Vermieten & Verwalten
Hausgeld und WEG — wie die Gemeinschaft funktioniert
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Teil einer Gemeinschaft mit eigenen Regeln. Wer diese Regeln kennt, kann mitgestalten — wer sie nicht kennt, wundert sich über Beschlüsse und Rechnungen.
Was das Hausgeld ist
Eine monatliche Vorauszahlung auf die Kosten der Gemeinschaft, festgelegt im Wirtschaftsplan. Enthalten sind Betriebskosten, Verwaltervergütung und der Beitrag zur Instandhaltungsrücklage.
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres folgt die Jahresabrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben. Beschlossen wird über die Abrechnungsspitze, nicht über die gesamte Abrechnung.
Wer worüber entscheidet
Über laufende Verwaltung und Instandhaltung beschließt die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Seit der WEG-Reform ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig — auch wenige Anwesende können also bindend entscheiden.
Bauliche Veränderungen können ebenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten tragen dann grundsätzlich diejenigen, die zugestimmt haben — mit Ausnahmen bei großer Mehrheit oder Amortisation innerhalb angemessener Zeit.
Rechte des einzelnen Eigentümers
Jeder hat Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung, auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und auf Teilnahme an der Versammlung. Beschlüsse können binnen eines Monats gerichtlich angefochten werden.
Bestimmte Maßnahmen kann jeder Eigentümer verlangen und auf eigene Kosten durchführen: barrierefreier Umbau, Laden für Elektrofahrzeuge, Einbruchsschutz und Glasfaseranschluss. Die Gemeinschaft entscheidet über das Wie, nicht mehr über das Ob.
Die Rücklage
Sie dient der Finanzierung künftiger Instandhaltung. Eine angemessene Rücklage ist Teil ordnungsmäßiger Verwaltung — was angemessen ist, hängt von Alter und Zustand des Gebäudes ab.
Reicht sie für eine beschlossene Maßnahme nicht, folgt eine Sonderumlage. Bei Fassaden- oder Dachsanierungen sind fünfstellige Beträge je Einheit möglich — deshalb gehört der Blick in Rücklage und Protokolle vor jeden Wohnungskauf.
Häufige Fragen
Kann ich das Hausgeld kürzen, wenn Leistungen fehlen?
Nein. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht; das Hausgeld ist auf Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans zu zahlen. Der Weg führt über die Anfechtung von Beschlüssen, nicht über Zahlungsverweigerung.
Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht zahlt?
Die Gemeinschaft kann die Forderung gerichtlich durchsetzen und im äußersten Fall die Entziehung des Wohnungseigentums betreiben. Bis dahin fehlt das Geld — die übrigen Eigentümer tragen die Lücke vorläufig mit.
Darf ich meine Wohnung umbauen?
Innerhalb des Sondereigentums grundsätzlich ja. Sobald tragende Wände, Leitungen, Fenster oder das äußere Erscheinungsbild betroffen sind, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum — dann braucht es einen Beschluss.
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