Vermieten & Verwalten
Mieterselbstauskunft — was gefragt werden darf
Die Selbstauskunft ist das wichtigste Auswahlinstrument von Vermietern — und zugleich der Punkt, an dem am häufigsten gegen Datenschutz und Gleichbehandlung verstoßen wird. Die Grenze verläuft klar.
Was gefragt werden darf
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Mietschuldenfreiheit, laufende Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren und die Absicht zur gewerblichen Nutzung.
Diese Angaben betreffen die Fähigkeit, die Miete zu zahlen, und die vertragsgemäße Nutzung. Genau darauf beschränkt sich das berechtigte Interesse des Vermieters.
Was nicht gefragt werden darf
Unzulässig sind Fragen nach Kinderwunsch oder Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis, Krankheiten und Hobbys.
Auf unzulässige Fragen darf bewusst falsch geantwortet werden, ohne dass daraus später eine Kündigung oder Anfechtung folgen kann. Eine falsche Antwort auf eine zulässige Frage — etwa zum Einkommen — kann dagegen zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Unterlagen und Zeitpunkt
Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und die Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit dürfen erst verlangt werden, wenn ernsthaftes Interesse an einem Vertragsschluss besteht — nicht von jedem Besichtigungsteilnehmer.
Eine Ausweiskopie darf verlangt werden, jedoch nur zur Identitätsprüfung und ohne Speicherung aller Daten. Das Schwärzen nicht benötigter Angaben ist zulässig und üblich.
Nach der Vergabe
Unterlagen abgelehnter Bewerber müssen unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden. Eine Aufbewahrung „für den Fall der Fälle“ ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Bewerber haben Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten und auf deren Löschung. Wer eine Vielzahl von Bewerbungen sammelt, sollte den Umgang damit von vornherein regeln.
Häufige Fragen
Muss ich die Selbstauskunft ausfüllen?
Eine Pflicht besteht nicht. Praktisch führt die Weigerung bei zulässigen Fragen aber dazu, dass der Vermieter einen anderen Bewerber wählt.
Darf nach Haustieren gefragt werden?
Ja, weil die Tierhaltung die Nutzung der Wohnung betrifft. Ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in Formularverträgen ist allerdings unwirksam.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; verbreitet ist stattdessen der Nachweis über die letzten Mietzahlungen per Kontoauszug.
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