Kosten & Steuern
Wohngebäudeversicherung — was sie deckt und was nicht
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, aber faktisch unverzichtbar: Kein finanzierendes Institut lässt eine Immobilie unversichert, und ein Brandschaden übersteigt jedes private Vermögen.
Die versicherten Gefahren
Standard sind Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel. Versichert ist das Gebäude selbst einschließlich fest verbundener Bestandteile.
Nicht enthalten ist der Hausrat — dafür braucht es eine eigene Police. Ebenso wenig gedeckt sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, sofern der Vertrag darauf nicht ausdrücklich verzichtet.
Elementarschäden sind ein Zusatzbaustein
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Sie erfordern die Zusatzvereinbarung Elementarschäden.
Nach den Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre ist dieser Baustein zum Kernthema geworden. Die Prämie richtet sich nach der Gefährdungsklasse des Standorts; in stark gefährdeten Zonen ist er teuer oder nur mit hohem Selbstbehalt zu bekommen.
Unterversicherung vermeiden
Versichert wird der Wert zur Wiederherstellung, nicht der Kaufpreis. Üblich ist die Berechnung über den gleitenden Neuwertfaktor, der Baukostensteigerungen automatisch nachzieht.
Wer An- oder Ausbauten nicht meldet, riskiert eine Kürzung im Schadensfall. Nach jeder größeren Erweiterung gehört ein Anruf beim Versicherer dazu.
Beim Eigentümerwechsel
Die Versicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch kündigen, ebenso der Versicherer.
Weil eine Deckungslücke unbedingt zu vermeiden ist, sollte die neue Police stehen, bevor die alte endet. Für Schäden vor Übergang bleibt der Verkäufer zuständig.
Häufige Fragen
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Je nach Wohnfläche, Bauart, Standort und Deckungsumfang meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr. Der Elementarbaustein schlägt je nach Gefährdungslage spürbar zu Buche.
Ist sie umlagefähig?
Ja, bei vermieteten Objekten gehört sie zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden.
Brauche ich sie auch als Wohnungseigentümer?
Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft; die Prämie steckt im Hausgeld. Sinnvoll bleibt eine eigene Police für Sondereigentum und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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